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Wir öffnen wieder!

Wiederpöffnung

Das Stadtmuseum in der Beschußanstalt hat ab 11. Mai im eingeschränkten Dienstbetrieb wieder geöffnet – und welche Bedingungen gelten?

Da vor der Öffnung jeder einzelnen Einrichtung erst die aktuell geltenden hygienischen Standards geschaffen und die Vorgaben des Thüringer Museumsverbands erfüllt werden müssen, wird das Augenmerk zunächst auf das Stadtmuseum in der Beschußanstalt gelegt. Das Technische Museum Gesenkschmiede wie auch das Heimatmuseum Benshausen bleiben vorläufig noch geschlossen.
Die Öffnungszeiten werden nicht eingeschränkt und gelten wie bisher:

Montag: 10.00 Uhr – 17.00 Uhr
Dienstag: 10.00 Uhr – 17.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 10.00 Uhr – 17.00 Uhr
Freitag : 10.00 Uhr – 17.00 Uhr
Samstag: 10.00 Uhr – 16.00 Uhr
Sonntag: 10.00 Uhr – 16.00 Uhr
Feiertags: 10.00 Uhr – 16.00 Uhr

Allgemeines
  • Pro Besucher müssen 10 qm Fläche vorgehalten werden, das heißt, dass sich nicht mehr als 40 Personen gleichzeitig in den Ausstellungen aufhalten dürfen. Sollte es zu Wartezeiten kommen, müssen auch im Freien vor dem Eingang die Mindestabstände (1,5 Meter) eingehalten werden.
  • Wir empfehlen, vor dem Besuch des Museums anzurufen: 03682/464698. So können Wartezeiten vermieden werden.
  • Nur Besucher, die gemeinsam in einem Haushalt leben, dürfen das Museum gemeinsam besuchen.
  • Besucher müssen am Haupteingang klingeln, damit kann die Zutrittsregelung kontrolliert werden; alle anderen Eingänge sind wie üblich verschlossen.
Dokumentation

Um eine lückenlose Dokumentation der Besucher sicherzustellen, erfolgt im Eingangsbereich eine Abfrage und Niederschrift von Namen und Wohnanschrift sowie dem Grund des Besuches.

Zahlungsmöglichkeiten
  • Der Eintritt zum Stadtmuseum in der Beschußanstalt ist bis einschließlich 1. Juni 2020 frei.
  • Souvenirverkauf nur über EC-Zahlung.
Persönliche Hygiene
  • Der vorgeschriebene Mindestabstand von 1,5 Metern muss eingehalten werden. Ausnahmen bilden Kleinstgruppen, deren Mitglieder in einem Haushalt leben.
  • Das Betreten der Einrichtung ist nur mit einem Mund-Nasen-Schutz gestattet.
  • Besuchern mit Anzeichen einer offensichtlichen Erkrankung mit COVID-19-Symptomen bzw. Erkältung wird der Zutritt verwehrt.